HERA – Prozessorientiertes, organisationsübergreifendes E-Government

E-Government-Vorhaben sind bislang oft durch zwei Ziele geprägt: Effizienzsteigerung und besseres Dienstleistungsangebot. Effizienzsteigerungen erfolgen typischerweise durch Neugestaltung der Prozesse und durch die Einführung einer elektronischen Akte. Ein verbessertes Dienstleistungsangebot soll u.a. durch web-basierte Portale erzielt werden.

Neuere Ansätze im E-Government verfolgen eine stärker organisationsübergreifende Prozess-Sicht – im wesentlichen aus zwei Gründen:

  • Behörden agieren nicht unabhängig voneinander, sondern arbeiten oft zusammen. Beispielsweise ist für die Realisierung von „one-stop-shop“ Portalen die Verknüpfung von Dienstleistungen verschiedener Behörden notwendig.
  • Eine Dienstleistung benötigt in der Regel die flexible Einbindung verschiedener Stakeholder mit ihren Diensten und ist somit mehr ein organisationsübergreifender Prozess als eine einzelne Interaktion mit einem Portal. So beinhaltet zum Beispiel die Einreichung der Gewinnsteuererklärung nicht nur den Schritt der eigentlichen Einreichung, sondern auch dessen Vorbereitung mit dem Treuhänder und der Revision sowie die Verschickung des Veranlagungsbescheids, die Behandlung von Nachforderungen usf. (vgl. Abbildung).

HERA

Das mittlerweile abgeschlossene HERA Projekt (Helvetic E-Government Reference Architecture) trug dieser Situation Rechnung. HERA verfolgte drei Hauptziele:

  • die Entwicklung einer Referenzarchitektur, die mit minimalem Aufwand die Erstellung und Wartung organisationsübergreifender E-Government-Anwendungen und Prozesse erlaubt,
  • die prototypische Implementierung eines E-Government-Prozesses für die Einreichung der Gewinnsteuererklärung für juristische Personen,
  • die nahtlose Anbindung an zukünftige, auf nationaler Ebene bestimmende e-Government Architekturen wie den Event-Bus-Schweiz (Informatikstrategieorgan Bund) und SEDEX (Bundesamt für Statistik).

Der Nutzen einer elektronischen Gewinnsteuererklärung mittels HERA stellt sich aus Sicht der Anwender folgendermassen dar:

  • Prozesstransparenz
  • kürzere Kommunikationswege
  • gesicherte Dossiervollständigkeit
  • korrekte Prozessabläufe
  • geringerer manueller Aufwand und Vermeidung von Übertragungsfehlern
  • Vermeidung von Doppelspurigkeiten und Zusatzaufwand
  • Anbindung an andere E-Government-Prozesse und damit die Vernetzung verschiedener E-Government-Prozesse untereinander

HERA wurde durch die KTI (Förderagentur für Innovation des Bundes) unter der Projektnummer 8617.1 ESPP-ES finanziell unterstützt.

Weitere Information zu dem Projekt finden sich auf der Websiste des Projektes www.hera-projekt.ch

Das Projekt wurde durch die folgenden Partner realisiert:

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